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Informationen zum Lehrgang:
"Geprüfter Rechtsfachwirt/
Geprüfte Rechtsfachwirtin"
Aufstiegsfortbildungsabschluss
vor der Rechtsanwaltskammer
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Warum sollte ich mich
für den Lehrgang Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte
Rechtsfachwirtin entscheiden?
Unsere Absolventen sollen in
diesem Studiengang befähigt werden die Verwaltung, Organisation
und Leitung eines Rechtsanwaltsbüros zu übernehmen und zu
optimieren. Der Rechtsfachwirt/ in stellt somit ein Bindeglied
zwischen dem Rechtsanwalt und dem Büropersonal dar, das
einerseits dem Anwalt erlaubt, sich auf seine Kernkompetenzen zu
konzentrieren und andererseits aktiv bei der Mandantenbetreuung
mithelfen kann. Die Aufstiegsmöglichkeiten von Mitarbeitern in
Rechtsanwaltskanzleien werden durch diesen Lehrgang, den wir seit
2003 einmal pro Jahr anbieten, enorm verbessert. -
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Welche
Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Um an der Prüfung
teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sein. Nach § 2 der Rechtsverordnung ist zur Prüfung
zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als
Rechtsanwaltsfachangestellter/ Rechtsanwaltsfachangestellte oder
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/ Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter/
Notarfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter/
Patentsfachangestellte bestanden hat und danach eine mindestens
zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige
Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltich wesentliche
Bezüge zu obengenannten Abschlüssen und Aufgaben im
Rechtsanwaltsbüro haben. Abweichend davon kann zur
schriftlichen Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage
von Zeugnissen und anderer Weise glaubhaft macht, dass er
Kenntnisse, Fertigkeiten und erworben hat, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen. Zur mündlichen Prüfung ist
zugelassen, wer den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen
Prüfungsteils, der nicht länger als fünf Jahre
zurückliegt, nachweist.
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Wann findet der
Unterricht statt ?
Der Unterricht wird berufsbegleitend
durchgeführt. Die genauen Termine können Sie bei uns
erfragen.
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Welche
Prüfungsinhalte gibt ?
Die Prüfung gliedert sich in
die folgenden Handlungsbereiche:
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Büroorganisation
und -verwaltung,
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Personalwirtschaft
und Mandantenbetreuung,
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Mandantenbetreuung
im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
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Mandantenbetreuung
in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.
- Die
schriftlichen Prüfungen werden in den 4 oben genannten
Handlungsbreichen durchgeführt. Die mündliche Prüfung
besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch.
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Verfügen Sie als
Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How
?
Dieser Lehrgang wird von einem lehr-
und prüfungserfahrenen , "eingespielten" Dozententeam
duchgeführt.
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Wie hoch sind die
Kosten?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für
eine sorgfältige Vorbereitung ca. 560 Unterrichtsstunden
notwendig sind. Die an die örtlich zuständige
Rechtsanwaltskammer zu entrichtende Prüfungsgebühr ist
darin nicht enthalten. Darüber hinaus ist es notwendig, die
erforderlichen Lehrbücher und Gesetzestexte anzuschaffen.
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Gibt es eine
Förderungsmöglichkeit ?
Für diese Lehrgänge
kann das sogenannte "Meister-BAFöG" nach dem
Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Informationen
dazu können Sie hier
oder von uns erhalten.
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Wo wird der Kurs
durchgeführt ?
Der Kurs wird in Chemnitz duchgeführt.
Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.
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Wer erteilt weitere
Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen
Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.
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