Weitere Informationen zum Kombinationslehrgang "Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt"


Was ist ein Kombinationslehrgang ?
Lehrgangsteilnehmer die die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Steuerfachwirt erfüllen, erfüllen in der Regel auch die Voraussetzungen für die Prüfung zum Bilanzbuchhalter. Diese Teilnehmer können dann an zwei Prüfungen teilnehmen, obwohl nur ein Lehrgang besucht wird. Damit erwirbt der Absolvent innerhalb kürzester Zeit zwei der wohl anerkanntesten Abschlüsse, er ist damit quasi „Meister“ des Finanz-, Rechnungs- und Steuerwesens. Dem Karrieresprung steht damit nichts mehr im Wege. Der Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter kann sich aussuchen, ob er in einer gehobenen und leitenden Position in der Steuerkanzlei, im Industrieunternehmen, in einem Dienstleistungsbetrieb oder in einem Handelsunternehmen tätig werden will. Eine krisenfestere Aus- bzw. Fortbildung dürfte es kaum geben.

Wie kann ich zwei Prüfungen mit einem Lehrgang erwerben ?
In unseren Kombinationslehrgängen wird sowohl der Lehrstoff des Bilanzbuchhalters als auch der Lehrstoff des Steuerfachwirts vermittelt. Da große Teile dieser Stoffgebiete deckungsgleich sind, werden hunderte von Vorbereitungsstunden eingespart. Der Lehrgangsteilnehmer lernt nur einmal, kann das gelernte Wissen aber in zwei Prüfungen verwerten.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind auf unseren Internetseiten zum Bilanzbuchhalter und zum Steuerfachwirt dargestellt, wir geben aber auch gern telefonisch weitere Auskünfte.

Wie und wann wird die Prüfung abgelegt ?
Die Bilanzbuchhalter-Prüfung ist vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Steuerfachwirts-Prüfung ist vor der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abzulegen. Auch hier verweisen wir auf unsere Internetseiten zum Bilanzbuchhalter und zum Steuerfachwirt.

Verfügen Sie als Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How ?
Diese Lehrgänge werden von uns in Zusammenarbeit mit der „IHR-ZIEL.DE Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“ ausgerichtet. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt, bisher wurden 14 dieser Kombinationslehrgänge durchgeführt. Außerdem wird für den Unterricht ein überaus
lehr- und prüfungserfahrenes „eingespieltes“ Dozententeam
eingesetzt.

Wie hoch sind die Kosten ?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für eine sorgfältige Vorbereitung rd. 790 Unterrichtsstunden notwendig sind. Die dafür aufzuwendenden Kursgebühren sind abhängig vom jeweiligen Lehrgangsstandort. Die an die örtlich zuständige Steuerberaterkammer und an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu entrichtenden Prüfungsgebühren sind darin nicht enthalten. Zur Zeit (Stand 20.08.2001) wird für die Abnahme der Prüfung z. B. von der Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken eine Prüfungsgebühr von 357,90 Euro erhoben, die Steuerberaterkammer Nürnberg verlangt z.B. zur Zeit (Stand Januar 2002) eine Gebühr für die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung von 150,- EUR und für die Abnahme der Prüfung eine Gebühr von 200,- EUR. Darüber hinaus ist es notwendig, die erforderlichen Lehrbücher und Gesetzestexte anzuschaffen.

Gibt es eine Förderungsmöglichkeit ?
Für diese Lehrgänge kann das sogenannte "Meister-BAFöG" nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Informationen dazu können Sie hier oder von uns erhalten.

Wo werden die Kurse durchgeführt ?
Die Kurse werden in Chemnitz, Gera, Plauen, Hof, Bayreuth, Bamberg, Kronach und Erlangen durchgeführt. Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.

Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Pressemitteilung
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