Weitere
Informationen zum Kombinationslehrgang "Bilanzbuchhalter /
Steuerfachwirt"
Was ist ein
Kombinationslehrgang ?
Lehrgangsteilnehmer die die
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum
Steuerfachwirt erfüllen, erfüllen in der Regel auch die
Voraussetzungen für die Prüfung zum Bilanzbuchhalter.
Diese Teilnehmer können dann an zwei
Prüfungen teilnehmen, obwohl nur ein
Lehrgang besucht wird. Damit erwirbt der Absolvent
innerhalb kürzester Zeit zwei der wohl anerkanntesten
Abschlüsse, er ist damit quasi „Meister“ des
Finanz-, Rechnungs- und Steuerwesens. Dem Karrieresprung steht damit
nichts mehr im Wege. Der Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter kann
sich aussuchen, ob er in einer gehobenen und leitenden Position in
der Steuerkanzlei, im Industrieunternehmen, in einem
Dienstleistungsbetrieb oder in einem Handelsunternehmen tätig
werden will. Eine krisenfestere Aus- bzw. Fortbildung dürfte es
kaum geben.-
Wie kann ich zwei
Prüfungen mit einem Lehrgang erwerben ?
In unseren
Kombinationslehrgängen wird sowohl der Lehrstoff des
Bilanzbuchhalters als auch der Lehrstoff des Steuerfachwirts
vermittelt. Da große Teile dieser Stoffgebiete deckungsgleich
sind, werden hunderte von Vorbereitungsstunden eingespart. Der
Lehrgangsteilnehmer lernt nur einmal, kann das gelernte Wissen aber
in zwei Prüfungen verwerten.
Welche
Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Die
Zulassungsvoraussetzungen sind auf unseren Internetseiten zum
Bilanzbuchhalter
und zum Steuerfachwirt
dargestellt, wir geben aber auch gern telefonisch weitere Auskünfte.-
Wie und wann wird die
Prüfung abgelegt ?
Die Bilanzbuchhalter-Prüfung ist
vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer,
die Steuerfachwirts-Prüfung ist vor der örtlich
zuständigen Steuerberaterkammer abzulegen. Auch hier verweisen
wir auf unsere Internetseiten zum Bilanzbuchhalter
und zum Steuerfachwirt.-
Verfügen Sie als
Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How
?
Diese Lehrgänge werden von uns in Zusammenarbeit mit
der
„IHR-ZIEL.DE
Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“
ausgerichtet. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit
bestens bewährt, bisher wurden 14
dieser Kombinationslehrgänge durchgeführt. Außerdem
wird für den Unterricht ein überaus
lehr-
und prüfungserfahrenes „eingespieltes“ Dozententeam

eingesetzt.-
Wie hoch sind die
Kosten ?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für
eine sorgfältige Vorbereitung rd. 790 Unterrichtsstunden
notwendig sind. Die dafür aufzuwendenden Kursgebühren sind
abhängig vom jeweiligen Lehrgangsstandort. Die an die örtlich
zuständige Steuerberaterkammer und an die örtlich
zuständige Industrie- und Handelskammer zu entrichtenden
Prüfungsgebühren sind darin nicht enthalten. Zur Zeit
(Stand 20.08.2001) wird für die Abnahme der Prüfung z. B.
von der Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken eine
Prüfungsgebühr von 357,90 Euro erhoben, die
Steuerberaterkammer Nürnberg verlangt z.B. zur Zeit (Stand
Januar 2002) eine Gebühr für die Bearbeitung des Antrages
auf Zulassung von 150,- EUR und für die Abnahme der Prüfung
eine Gebühr von 200,- EUR. Darüber hinaus ist es
notwendig, die erforderlichen Lehrbücher und Gesetzestexte
anzuschaffen.
Gibt es eine
Förderungsmöglichkeit ?
Für diese Lehrgänge
kann das sogenannte "Meister-BAFöG" nach dem
Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Informationen
dazu können Sie hier
oder von uns erhalten.-
Wo werden die Kurse
durchgeführt ?
Die Kurse werden in Chemnitz, Gera,
Plauen, Hof, Bayreuth, Bamberg, Kronach und Erlangen durchgeführt.
Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.-
Wer erteilt weitere
Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen
Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.-
Pressemitteilung
PDF-Datei
hier...-

