Weitere Informationen zum Lehrgang "Bilanzbuchhalter / -in (Vollzeit)"


Warum sollte ich einen Bilanzbuchhalter-Lehrgang machen?
Bilanzbuchhalter sind berufserfahrene hochqualifizierte Fachkräfte mit umfassender Sachkompetenz im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen. Sie sind aufstiegsbewußte Mitarbeiter mit aktuellem Wissensstand, die in ihrem Beruf vorankommen und aufsteigen wollen. Bilanzbuchhalter, die sogenannten "Meister" des Rechnungswesens, werden nach wie vor in allen Branchen gesucht und bestens bezahlt. Auch selbständige Bilanzbuchhalter haben außerordentlich gute Aussichten, immer mehr Unternehmen lassen ihre laufende Buchführung aus Kostengründen von selbständigen Bilanzbuchhaltern erledigen. Die Prüfung zum anerkannten Abschluss ist ohne jeden Zweifel die erfolgreichste IHK-Weiterbildungsprüfung. Das liegt auch am Anforderungsprofil, das enorm vielschichtig ist.

Wie werde ich Bilanzbuchhalter ?
Das erforderliche Spezialwissen erwirbt der zukünftige Bilanzbuchhalter in einer sehr sorgfältigen Vorbereitung auf die anspruchsvolle Prüfung. Im Oktober 2007 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter verabschiedet. Die neue Prüfungsordnung wurde erforderlich, weil die bisherigen Entwicklungen erkennen lassen, dass sich die Bilanzierung gegenwärtig in einem durch die Globalisierung ausgelösten fortschreitenden Internationalisierungsprozess befindet.
Einen Abdruck dieser Rechtsverordnung können Sie bei uns erhalten.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Rechtsverordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis nachweist. Unter Nr. 2 und 3 sind weitere Regelungen aufgeführt. Die Berufspraxis nach Abs. 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/ zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, erworben worden sein.


Einen Abdruck dieser Rechtsverordnung können Sie bei uns erhalten.

Wann findet der Unterricht statt ?
Der Unterricht wird in Vollzeit-Blockform montags von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr und dienstags bis freitags von täglich 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgeführt.

Wie und wann wird die Prüfung abgelegt ?
Die bundeseinheitliche Prüfung, die zentral in Bonn erstellt wird und vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegen ist, gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:


Prüfungsteil A
1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
2. Finanzwirtschaftliches Management
Prüfungsteil B
1. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
2. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
3. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
4. Berichterstattung, Auswertung und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
Prüfungsteil C
1. Präsentation und Fachgespräch
Darüber hinaus sind weitere Prüfungen nach den §§ 8 und 9 zulässig.
Details können Sie gern bei uns erfragen. Einen Abdruck dieser Rechtsverordnung können Sie bei uns erhalten.

Verfügen Sie als Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How ?
Diese Lehrgänge werden von uns in Zusammenarbeit mit der „IHR-ZIEL.DE Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“ ausgerichtet. Diese Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt, bisher wurden 48 Bilanzbuchhalterkurse durchgeführt. Außerdem wird für den Unterricht ein überaus
lehr- und prüfungserfahrenes „eingespieltes“ Dozententeam
eingesetzt.

Wie hoch sind die Kosten ?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für eine sorgfältige Vorbereitung rd. 850 Unterrichtsstunden notwendig sind. Die dafür aufzuwendenden Kursgebühren sind abhängig vom jeweiligen Lehrgangsstandort. Die an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu entrichtende Prüfungsgebühr ist darin nicht enthalten. Den Flyer mit detaillierten Angaben senden wir gern zu.

Gibt es eine Förderungsmöglichkeit ?
Für diese Lehrgänge kann das sogenannte "Meister-BAFöG" nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Informationen dazu können Sie hier oder von uns erhalten.

Wo werden die Kurse durchgeführt ?
Die Vollzeitkurse werden nur in Chemnitz durchgeführt, die berufsbegeitenden Kurse in Chemnitz, Plauen, Hof, Bayreuth, Bamberg und Erlangen. Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.

Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

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