| Prüfungsteil A |
| 1. |
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte
Anwendung |
| 2. |
Finanzwirtschaftliches Management |
| Prüfungsteil B |
| 1. |
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und
des Lageberichts nach nationalem Recht |
| 2. |
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards |
| 3. |
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre |
| 4. |
Berichterstattung, Auswertung und Interpretieren des Zahlenwerkes
für Managemententscheidungen |
| Prüfungsteil C |
| 1. |
Präsentation und Fachgespräch |
|
|
| Darüber hinaus sind weitere Prüfungen nach den
§§ 8 und 9 zulässig. |