Weitere Informationen zum Lehrgang "Internationaler Bilanzbuchhalter / -in (berufsbegleitend)"


Warum sollte ich einen Lehrgang zum internationalen Bilanzbuchhalter machen?
Das Rech­nungs­wesen unter­liegt stän­di­gen Ver­ände­run­gen. Die Glo­bali­sie­rung und Inter­natio­nali­sie­rung des Wirt­schafts­lebens hat dazu ge­führt, dass Unter­neh­men in der Rech­nungs­legung inter­natio­nale An­forde­run­gen be­rück­sich­tigen müs­sen. Ab 2005 sind börsen­no­tier­te Unter­neh­men nach einer EU-Ver­ord­nung ver­pflich­tet, ihre Ab­schlüsse nach Inter­natio­nal Accoun­ting Stan­dards - IAS (zu­künf­tig: Inter­natio­nal Finan­cial Re­por­ting Stan­dards - IFRS) auf­zu­stellen. Es ist davon auszu­gehen, dass viele inter­natio­nale Re­ge­lun­gen auch für mittlere und kleinere Unter­neh­men Gel­tung er­lan­gen wer­den, zumal der Banken­be­reich, um die Ab­schluss­zahlen für die Kredit­ver­gabe ver­gleichen zu können, zu­künf­tig auch von nicht börsen­no­tier­ten Unter­nehmen einen ent­spre­chen­den IAS/IFRS-Jahres­ab­schluss for­dern wird. Nur bei gleichen Bilan­zie­rungs­grund­lagen können die Kredit­insti­tute den not­wen­digen Branchen­ver­gleich beim Rating sinn­voll durch­füh­ren. In eini­gen Pub­li­katio­nen ist auch in letzter Zeit darauf hin­ge­wie­sen wor­den, dass kaum ein Unter­neh­men bzw. eine Steuer­be­ratungs­kanz­lei weiter­hin nur die deut­schen Re­ge­lun­gen an­wen­den kann. Das Handels­blatt schreibt am 24.09.2004: “Die inter­natio­nalen Re­geln wer­den sich durch­setzen. Hierfür sorgen schon Banken und Rating­agen­turen, die Wert auf Zahlen legen, die nach den IFRS er­mittelt wer­den“. In der vom NWB-Verlag heraus­ge­ge­be­nen Fach­zeit­schrift „Steuern und Bilanz“ kann man am 22.10.2004 lesen: “Für Kredit­insti­tute er­gibt sich bei einer gene­rellen An­wen­dung der IFRS die Mög­lich­keit der Ver­ein­heit­lichung von Rating­ver­fah­ren und damit ein­her­gehend auch eine höhere In­for­ma­tions­dichte im Rah­men von Branchen­ver­gleichen, die für die Kredit­ent­schei­dungen und für die Be­ur­tei­lung von Unter­neh­men un­er­läss­lich sind“. In der gleichen Zeit­schrift steht am 08.04.2005: „Aus Kosten­grün­den wer­den die Banken auf Dauer keine unter­schied­lichen Bilan­zierun­gen ihrer Kunden ak­zep­tie­ren, sondern voraus­sicht­lich den HGB-Ab­schluss in gewisser Weise dis­krimi­nie­ren. Damit ent­steht auch bei Einzel­unter­neh­men nicht nur das Be­dürf­nis, son­dern sogar der Druck, ihre Rech­nungs­le­gung auf IFRS um­zu­stellen“. Selbst der Euro­päische Ge­richts­hof (EuGH) hat in seinem Ur­teil vom 07.01.2003 (Akten­zeichen C-306/99) ent­schieden, das bei Zweifels­fragen im natio­nalen Han­dels- und Steuer­bilanz­recht die IAS/IFRS zu be­rück­sich­tigen sind. In vielen Fällen gehen die inter­natio­nalen Rege­lungen aber völlig andere Wege als das deut­sche Bilan­zierungs- und Steuer­recht. Fundier­te Kennt­nisse über die Unter­schiede bei der Bilan­zie­rung nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP (US General Accep­ted Accoun­ting Princip­les), wert­orientierte inter­natio­nale Kenn­zahlen, sowie zum inter­natio­nalen Steuer­recht sind des­halb not­wendig und mehr denn je gefragt. Für die Unter­neh­men und die Spezia­lis­ten im Rech­nungs­wesen er­ge­ben sich somit gravie­rende neue Heraus­forde­rungen. Diese objek­tiven Er­forder­nisse zeigen sich schon heute in der stei­gen­den Nach­frage nach inter­natio­nal aus­ge­rich­teten Quali­fika­tionen. Auch in den näch­sten Jahr­en wird der Per­sonal­be­darf für Mit­arbei­ter, die die „Sprache“ der inter­natio­nalen Bilan­zie­rungs­sys­teme be­herr­schen, enorm an­stei­gen, so­dass für inter­natio­nale Bilanz­buch­halter her­vor­ragen­de Berufs­aus­sich­ten be­stehen.


Wie werde ich internationaler Bilanzbuchhalter ?
Das er­forder­liche Spe­zial­wissen er­wirbt der zu­künf­tige inter­natio­nale Bilanz­buch­halter durch die Ab­sol­vie­rung unse­res an­spruchs­vollen Lehr­gangs, der aus einem Grund­modul (inter­natio­nale Rech­nungs­le­gung nach IAS/IFRS und US-GAAP) und einem Aufbau­modul (Grund­lagen inter­natio­naler Ge­schäfts­tätig­keit, inter­natio­nales Steuer­recht, Fach­englisch) be­steht. Der Unter­richt um­fasst alle we­sent­lichen Wissens­ge­bie­te, um in der inter­natio­nalen Rech­nungs­le­gung tätig zu wer­den und inter­natio­nale Bi­lan­zie­rungs­sys­teme ver­stehen, ver­gleichen und an­wen­den zu kön­nen. Nach Be­endi­gung des Lehr­gan­ges soll der Ab­sol­vent Jah­res­ab­schlüsse nach den IAS bzw. IFRS und US-GAAP er­stellen können, die steuer­lichen Aus­wir­kun­gen inter­natio­naler Ge­schäfts­tätig­keit er­kennen und be­rück­sich­ti­gen, die Ab­wick­lung des inter­natio­nalen Zah­lungs­ver­kehrs be­herr­schen so­wie die Er­geb­nisse inter­natio­naler Ge­schäfts­tätig­keit aus­wer­ten und inter­pre­tie­ren können.


Werden Englisch­kent­nisse benötigt ?
Eine spe­ziel­le Vor­bil­dung in der eng­lischen Sprache wird nicht voraus­ge­setzt. Da aber in der inter­natio­nalen Bilanz­buch­haltung haupt­säch­lich mit eng­lischen Fach­be­griffen ge­ar­bei­tet wird, be­in­hal­tet unser Lehr­gang auch ein Lehr­fach „Fach­be­zo­ge­nes Eng­lisch“. Um den Lehr­gangs­teil­neh­mern das Er­ler­nen und den Um­gang mit dieser eng­lischen Fach­sprache wesent­lich zu er­leich­tern, haben wir eine spe­ziel­le Audio-CD für inter­natio­nale Bilanz­buch­halter ent­wickelt, die zu Beginn des Lehr­gangs aus­ge­hän­digt wird. Die Kosten dafür sind be­reits im Lehr­gangs­ent­gelt ent­hal­ten.


Gibt es eine Prü­fung und wie wird diese ab­ge­legt ?
Unser Lehr­gang ist kein ein­facher Zer­ti­fi­kats­kurs, son­dern en­det mit einer an­er­kann­ten Prü­fung, die bei der In­dus­trie- und Han­dels­kammer ab­ge­legt wer­den kann. Die schrift­liche Prü­fung be­steht aus vier unter Auf­sicht an­zu­fer­ti­gen­den Ar­bei­ten in den Fächern inter­natio­nales Rech­nungs­wesen (4 Stun­den), Grund­lagen inter­natio­naler Ge­schäfts­tätig­keit (1 Stun­den), inter­natio­na­les Steuer­recht (2,5 Stun­den) so­wie fach­be­zo­ge­nes Eng­lisch (1 Stun­de). Die schrift­liche Prü­fung kann auf Be­schluss des Prü­fungs­aus­schusses in einem Fach durch eine münd­liche Prü­fung er­gänzt wer­den, wenn sie für das Be­ste­hen der Prü­fung oder für eine ein­deu­tige Be­ur­tei­lung der Prü­fungs­leistung von we­sent­licher Be­deu­tung ist. Die Prü­fung ist be­stan­den, wenn der Prü­fungs­teil­neh­mer in allen Prü­fungs­fächern aus­reichen­de Leis­tungen er­bracht hat.


Wann und wo wird die Prü­fung ab­ge­legt ?
Unser Lehr­gang be­steht aus einem Grund- und Auf­bau­modul. Am Ende des je­wei­li­gen Moduls er­hal­ten die Teil­nehmer ein Zer­ti­fi­kat. Nach Absolvie­rung beider Module ist auch eine Prü­fung bei der IHK mö­glich. Da die In­dus­trie- und Han­dels­kammern für Südwestsachsen bzw. Ober­franken kei­ne ent­sprechen­den Prü­fungs­aus­schüsse ein­ge­rich­tet haben, er­folgt die Prü­fung bei der IHK Würz­burg-Schwein­furt.


Welche Zu­las­sungs­voraus­setzun­gen gibt es ?
Von der prü­fen­den In­dus­trie- und Han­dels­kammer ist auf­grund des Berufs­bil­dungs­ge­set­zes eine be­son­de­re Rechts­vor­schrift er­lassen wor­den. Ein­en Ab­druck die­ser Rechts­ver­ord­nung können Sie bei uns er­hal­ten. Nach § 2 die­ser Rechts­ver­ord­nung ist zur Prü­fung zu­zulassen, wer eine Bi­lanz­buch­halter- bzw. Steuer­fach­wirts­prü­fung er­folg­reich ab­ge­legt hat oder ein er­folg­reich ab­ge­schlosse­nes fach­nahes wirt­schafts­wissen­schaft­liches Stu­di­um mit den Schwer­punkt­themen Bi­lan­zen und Steuern und eine Regel­studien­zeit von min­des­tens 6 Se­mes­tern an einer nach Hoch­schul­rah­men­ge­setz an­er­kann­ten Hoch-/Fach­hoch­schule und außer­dem eine zwei­jäh­rige, ein­schlä­gi­ge Be­rufs­praxis nach­weist, die der beruf­lichen Fort­bil­dung in der Bi­lanz­buch­hal­tung dien­lich ist. Zu­ge­lassen wer­den kann auch, wer durch Vor­lage von Zeug­nissen oder auf andere Weise glaub­haft macht, dass er Kennt­nisse, Fertig­kei­ten und Er­fah­run­gen er­wor­ben hat, die die Zu­lassung zur Prü­fung recht­fer­ti­gen.


Ver­fü­gen Sie als Bil­dungs­ein­rich­tung auch über das ent­sprechen­de Know-How ?
Unsere Lehr­gänge wer­den ge­mein­sam von der „
Euro Edu­cation carrière Gesell­schaft für Unter­neh­mensbe­ra­tung und Schu­lung mbH“ und der „IHR-ZIEL.DE Ver­lags- und Bil­dungs­gesell­schaft mbH“ aus­ge­rich­tet. Diese Zu­sammen­ar­beit hat sich be­reits bes­tens be­währt, u.a. wurde von beiden Gesell­schaf­ten der durch das Patent- und Marken­amt in München ge­schützte Kombi­nations­lehr­gang Bilanz­buchhal­ter/Steuer­fach­wirt ent­wickelt und mehr­fach sehr er­folg­reich mit besten Prü­fungs­ergeb­nissen durch­ge­führt. Für den Unter­richt konnte ein lehr- und prü­fungs­er­fah­renes „ein­ge­spiel­tes“ Do­zenten­team ge­wonnen wer­den. Das Do­zenten­team be­steht u.a. aus Herrn Diplom-Finanz­wirt (FH) Pede, Frau Diplom-Kauf­frau Loos, Frau Dr. Schaller, Herrn Dr. Mauers­berger und Herrn Diplom-Finanz­wirt (FH) Gey.


Wie hoch sind die Kosten ?
Unsere jahre­lange Er­fah­rung hat ge­zeigt, dass für eine sorg­fäl­tige Vor­be­rei­tung rd. 280 Unter­richts­stun­den not­wen­dig sind. Davon ent­fallen auf das Grund­modul 136 Unter­richts­stun­den und auf das Aufbau­modul 144 Unter­richts­stun­den. Die Kurs­gebüh­ren be­tra­gen für das Grund­modul 890,- Euro und für das Auf­bau­modul 950,- Euro, Raten­zahlung ist möglich. Die Module können je­weils einzeln ge­bucht wer­den, es besteht keine Pflicht beide Module zu be­le­gen. Die Prü­fungs­gebüh­ren sind darin nicht ent­hal­ten. Für die Ab­le­gung der Prü­fung wer­den von der Indus­trie- und Han­dels­kammer 300,- Euro er­ho­ben (Stand 17.05.2005). Darüber hin­aus ist es not­wen­dig, die er­forder­lichen Lehr­bücher und Gesetzes­texte an­zu­schaffen.


Wie und wo wer­den die Kurse durch­ge­führt ?
Die Kurse wer­den berufs­be­glei­tend in Chem­nitz und Erlan­gen durch­ge­führt. In Ober­franken (Bayreuth, Bamberg und Hof) erfolgt die Lehr­gangs­durch­füh­rung in leicht ver­änder­ter Form (nur Ge­samt­lehr­gang, keine Module) durch unse­ren Partner der IHR-ZIEL.DE Ver­lags- und Bil­dungs­gesell­schaft mbH.


Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Büro­zeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung, zu­ständig sind für diese Lehrgänge Frau Körner und Frau Pede, die sie unter den Rufnummern 0371-63 13 79 und 09194-79 59 66 9 erreichen können.


Pressemitteilung
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