Warum sollte ich einen
Lehrgang zum internationalen Bilanzbuchhalter machen?
Das
Rechnungswesen unterliegt ständigen
Veränderungen. Die Globalisierung
und Internationalisierung des Wirtschaftslebens
hat dazu geführt, dass Unternehmen in der
Rechnungslegung internationale Anforderungen
berücksichtigen müssen. Ab 2005 sind
börsennotierte Unternehmen nach einer
EU-Verordnung verpflichtet, ihre Abschlüsse
nach International Accounting Standards - IAS
(zukünftig: International Financial
Reporting Standards - IFRS) aufzustellen. Es
ist davon auszugehen, dass viele internationale
Regelungen auch für mittlere und kleinere
Unternehmen Geltung erlangen werden,
zumal der Bankenbereich, um die Abschlusszahlen
für die Kreditvergabe vergleichen zu können,
zukünftig auch von nicht börsennotierten
Unternehmen einen entsprechenden
IAS/IFRS-Jahresabschluss fordern wird. Nur bei
gleichen Bilanzierungsgrundlagen können die
Kreditinstitute den notwendigen
Branchenvergleich beim Rating sinnvoll durchführen.
In einigen Publikationen ist auch in letzter Zeit
darauf hingewiesen worden, dass kaum ein
Unternehmen bzw. eine Steuerberatungskanzlei
weiterhin nur die deutschen Regelungen
anwenden kann. Das Handelsblatt schreibt am
24.09.2004: “Die internationalen Regeln werden
sich durchsetzen. Hierfür sorgen schon Banken und
Ratingagenturen, die Wert auf Zahlen legen, die nach den
IFRS ermittelt werden“. In der vom NWB-Verlag
herausgegebenen Fachzeitschrift
„Steuern und Bilanz“ kann man am 22.10.2004 lesen: “Für
Kreditinstitute ergibt sich bei einer generellen
Anwendung der IFRS die Möglichkeit der
Vereinheitlichung von Ratingverfahren
und damit einhergehend auch eine höhere
Informationsdichte im Rahmen von
Branchenvergleichen, die für
die Kreditentscheidungen und für die
Beurteilung von Unternehmen unerlässlich
sind“. In der gleichen Zeitschrift steht am 08.04.2005:
„Aus Kostengründen werden die Banken auf
Dauer keine unterschiedlichen Bilanzierungen
ihrer Kunden akzeptieren, sondern voraussichtlich
den HGB-Abschluss in gewisser Weise diskriminieren.
Damit entsteht auch bei
Einzelunternehmen nicht nur das
Bedürfnis, sondern sogar der Druck, ihre
Rechnungslegung auf IFRS umzustellen“.
Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in
seinem Urteil vom 07.01.2003 (Aktenzeichen C-306/99)
entschieden, das bei Zweifelsfragen im nationalen
Handels- und Steuerbilanzrecht die IAS/IFRS zu
berücksichtigen sind. In vielen Fällen gehen
die internationalen Regelungen aber völlig andere
Wege als das deutsche Bilanzierungs- und Steuerrecht.
Fundierte Kenntnisse über die Unterschiede bei
der Bilanzierung nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP (US General
Accepted Accounting Principles), wertorientierte
internationale Kennzahlen, sowie zum internationalen
Steuerrecht sind deshalb notwendig und mehr denn je
gefragt. Für die Unternehmen und die Spezialisten
im Rechnungswesen ergeben sich somit gravierende
neue Herausforderungen. Diese objektiven
Erfordernisse zeigen sich schon heute in der steigenden
Nachfrage nach international ausgerichteten
Qualifikationen. Auch in den nächsten Jahren
wird der Personalbedarf für Mitarbeiter,
die die „Sprache“ der internationalen
Bilanzierungssysteme beherrschen, enorm
ansteigen, sodass für internationale
Bilanzbuchhalter hervorragende
Berufsaussichten bestehen.
Wie werde ich
internationaler Bilanzbuchhalter ?
Das erforderliche
Spezialwissen erwirbt der zukünftige
internationale Bilanzbuchhalter durch die
Absolvierung unseres anspruchsvollen
Lehrgangs, der aus einem Grundmodul
(internationale Rechnungslegung nach
IAS/IFRS und US-GAAP) und einem Aufbaumodul
(Grundlagen internationaler Geschäftstätigkeit,
internationales Steuerrecht, Fachenglisch)
besteht. Der Unterricht umfasst alle wesentlichen
Wissensgebiete, um in der internationalen
Rechnungslegung tätig zu werden und
internationale Bilanzierungssysteme
verstehen, vergleichen und anwenden zu können.
Nach Beendigung des Lehrganges soll der
Absolvent Jahresabschlüsse nach den IAS
bzw. IFRS und US-GAAP erstellen können, die steuerlichen
Auswirkungen internationaler
Geschäftstätigkeit erkennen und
berücksichtigen, die Abwicklung
des internationalen Zahlungsverkehrs
beherrschen sowie die Ergebnisse
internationaler Geschäftstätigkeit
auswerten und interpretieren können.
Werden
Englischkentnisse benötigt ?
Eine spezielle
Vorbildung in der englischen Sprache wird nicht
vorausgesetzt. Da aber in der internationalen
Bilanzbuchhaltung hauptsächlich mit
englischen Fachbegriffen gearbeitet
wird, beinhaltet unser Lehrgang auch ein
Lehrfach „Fachbezogenes Englisch“.
Um den Lehrgangsteilnehmern das Erlernen
und den Umgang mit dieser englischen Fachsprache
wesentlich zu erleichtern, haben wir eine spezielle
Audio-CD für internationale Bilanzbuchhalter
entwickelt, die zu Beginn des Lehrgangs ausgehändigt
wird. Die Kosten dafür sind bereits im Lehrgangsentgelt
enthalten.
Gibt es eine Prüfung
und wie wird diese abgelegt ?
Unser Lehrgang
ist kein einfacher Zertifikatskurs, sondern
endet mit einer anerkannten
Prüfung, die bei der Industrie- und
Handelskammer abgelegt werden kann.
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier unter
Aufsicht anzufertigenden Arbeiten
in den Fächern internationales Rechnungswesen
(4 Stunden), Grundlagen internationaler
Geschäftstätigkeit (1 Stunden),
internationales Steuerrecht (2,5 Stunden)
sowie fachbezogenes Englisch (1
Stunde). Die schriftliche Prüfung kann auf
Beschluss des Prüfungsausschusses in einem
Fach durch eine mündliche Prüfung ergänzt
werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung
oder für eine eindeutige Beurteilung
der Prüfungsleistung von wesentlicher
Bedeutung ist. Die Prüfung ist bestanden,
wenn der Prüfungsteilnehmer in allen
Prüfungsfächern ausreichende
Leistungen erbracht hat.
Wann und wo wird die
Prüfung abgelegt ?
Unser Lehrgang
besteht aus einem Grund- und Aufbaumodul. Am Ende des
jeweiligen Moduls erhalten die Teilnehmer
ein Zertifikat. Nach Absolvierung beider Module
ist auch eine Prüfung bei der IHK möglich. Da die
Industrie- und Handelskammern für
Südwestsachsen bzw. Oberfranken keine entsprechenden
Prüfungsausschüsse eingerichtet
haben, erfolgt die Prüfung bei der IHK
Würzburg-Schweinfurt.
Welche
Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Von
der prüfenden Industrie- und Handelskammer
ist aufgrund des Berufsbildungsgesetzes
eine besondere Rechtsvorschrift erlassen
worden. Einen Abdruck dieser Rechtsverordnung
können Sie bei uns erhalten. Nach § 2 dieser
Rechtsverordnung ist zur Prüfung
zuzulassen, wer eine Bilanzbuchhalter- bzw.
Steuerfachwirtsprüfung erfolgreich
abgelegt hat oder ein erfolgreich
abgeschlossenes fachnahes
wirtschaftswissenschaftliches Studium
mit den Schwerpunktthemen Bilanzen und Steuern
und eine Regelstudienzeit von mindestens 6
Semestern an einer nach Hochschulrahmengesetz
anerkannten Hoch-/Fachhochschule und
außerdem eine zweijährige, einschlägige
Berufspraxis nachweist, die der beruflichen
Fortbildung in der Bilanzbuchhaltung
dienlich ist. Zugelassen werden kann auch, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise
glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten
und Erfahrungen erworben hat, die die
Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verfügen
Sie als Bildungseinrichtung auch über das
entsprechende Know-How ?
Unsere Lehrgänge
werden gemeinsam von der „Euro
Education
carrière Gesellschaft für
Unternehmensberatung und Schulung mbH“
und der „IHR-ZIEL.DE
Verlags- und Bildungsgesellschaft
mbH“ ausgerichtet. Diese
Zusammenarbeit hat sich bereits bestens
bewährt, u.a. wurde von beiden Gesellschaften der
durch das Patent- und Markenamt in München geschützte
Kombinationslehrgang
Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt entwickelt
und mehrfach sehr erfolgreich mit besten
Prüfungsergebnissen durchgeführt.
Für den Unterricht konnte ein
lehr- und prüfungserfahrenes
„eingespieltes“ Dozententeam
gewonnen werden. Das Dozententeam besteht
u.a. aus Herrn Diplom-Finanzwirt (FH) Pede, Frau
Diplom-Kauffrau Loos, Frau Dr. Schaller, Herrn Dr. Mauersberger
und Herrn Diplom-Finanzwirt (FH) Gey.
Wie hoch sind die
Kosten ?
Unsere jahrelange Erfahrung hat
gezeigt, dass für eine sorgfältige
Vorbereitung rd. 280 Unterrichtsstunden
notwendig sind. Davon entfallen auf das Grundmodul
136 Unterrichtsstunden und auf das Aufbaumodul
144 Unterrichtsstunden. Die Kursgebühren
betragen für das Grundmodul 890,- Euro und für
das Aufbaumodul 950,- Euro, Ratenzahlung ist möglich.
Die Module
können jeweils einzeln gebucht werden, es
besteht keine Pflicht beide Module zu belegen.
Die Prüfungsgebühren sind darin nicht
enthalten. Für die Ablegung der Prüfung
werden von der Industrie- und Handelskammer 300,-
Euro erhoben (Stand 17.05.2005). Darüber hinaus
ist es notwendig, die erforderlichen Lehrbücher
und Gesetzestexte anzuschaffen.
Wie und wo werden
die Kurse durchgeführt ?
Die Kurse werden
berufsbegleitend in Chemnitz und Erlangen
durchgeführt. In Oberfranken (Bayreuth,
Bamberg und Hof) erfolgt die Lehrgangsdurchführung
in leicht veränderter Form (nur Gesamtlehrgang,
keine Module) durch unseren Partner der „IHR-ZIEL.DE
Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“.
Wer erteilt weitere
Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen
Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung,
zuständig sind für diese Lehrgänge Frau Körner
und Frau Pede, die sie unter den Rufnummern 0371-63 13 79
und 09194-79 59 66 9 erreichen können.
Pressemitteilung
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