Weitere Informationen zum Lehrgang "Controller / -in" Aufstiegsfortbildungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer



Warum sollte ich einen Controller-Lehrgang machen?
Gerade in Verbindung mit neuen Unternehmensstrategien wie z. B. Segmentierung, Dezentralisierung oder Outsourcing wird Controlling zum Mittel der Unternehmenssteuerung sowie zur wichtigen Informationsquelle und soll Transparenz auf allen Ebenen gewährleisten. Im Wandel von zentral geführten Unternehmen zu Unternehmensnetzwerken ist Controlling dafür das geeignete Instrument. Unsere Absoventen sollen in diesem Lehrgang dazu befähigt werden, das komplexe Zusammenwirken qualitativer und quantitativer betrieblicher Erfolgsfaktoren einzuschätzen und dabei die Wechselwirkung von unternehmensinternen und –externen Einflüssen einbeziehen zu können. Sie sollen in ihrer eigenständigen fachlichen Meinungsbildung gestärkt werden, um unternehmensbezogene Controllingaussagen selbständig zu formulieren, zu präsentieren, zu begründen und zu vertreten. Die Beobachtung des Stellenmarktes zeigt, dass exzellente Berufsperspektiven für Controller/innen existieren und verstärkt Controller sowohl in Industrie, Handel, Dienstleistungsbranchen aber auch in Banken, Versicherungen und medizinischen Einrichtungen gesucht werden. Immer mehr Unternehmen verlangen aber nicht nur das durch Zertifikatslehrgang nachgewiesene know-how, sondern den Abschluss der anerkannten bundeseinheitlichen Prüfung.
Für ausgebildete Bilanzbuchhalter ist die Ergänzung "Controller" geradezu eine ideale Kombination und beste Voraussetzung für einen weiteren beruflichen Aufstieg .


Wie werde ich Controller ?
Das erforderliche Spezialwissen erwirbt der zukünftige Controller in einer sehr sorgfältigen Vorbereitung auf die anspruchsvolle Prüfung. Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist auf Grund des Berufsbildungsgesetzes am 12.Juli 2006 eine Rechtsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss erlassen worden.
Einen Abdruck dieser Rechtsvorschriften können Sie bei uns erhalten.


Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Um an der anerkannten bundeseinheitlichen Prüfung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 2 Abs. 1 Nr. der Rechtsvorschrift ist zur Prüfung zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Controlling, Unternehmensplanung, Berichtswesen und Berichterstattung haben. Weitere Zulassungsveraussetzungen sind unter Abs. 1 Nr. 2,3 und 4 geregelt.

Einen Abdruck dieser Rechtsvorschriften können Sie bei uns erhalten.


Wie und wann wird die Prüfung abgelegt ?
Die bundeseinheitliche Prüfung, die zentral in Bonn erstellt wird, ist vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegen. Die abzuleistenden schriftlichen Prüfungsfächer umfassen Kostenrechnung und Kostenmanagement, Unternehmensplanung und Budgetierung, Jahresabschlussanalyse sowie Berichtswesen und Informationsmanagement. Außerdem ist eine Projektarbeit zum Controlling zu fertigen. Die pflichtmündliche Prüfung wird dann rund 2 bis 3 Monate nach der schriftlichen Prüfung abgenommen.


Verfügen Sie als Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How ?
Bisher wurden von uns 24 Controllerkurse durchgeführt. Entsprechend den dabei gesammelten Erfahrungen garantieren wir einen höchst effektiven und prüfungsorientierten Lehrgang. Außerdem wird für den Unterricht ein überaus
erfahrenes und kompetentes Dozententeam
eingesetzt.


Wie hoch sind die Kosten ?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für eine sorgfältige Vorbereitung rd. 450Unterrichtsstunden notwendig sind. Die dafür aufzuwendenden Kursgebühren sind abhängig vom jeweiligen Lehrgangsstandort. Detaillierte Informationen zu Kursgebühren, zu entrichtenden Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterialien können Sie gern bei uns erfragen.


Gibt es eine Förderungsmöglichkeit ?
Für diese Lehrgänge kann das sogenannte "Meister-BAFÖG" nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Informationen zu Förderungsmöglichkeiten können Sie von uns erhalten.


Wo werden die Kurse durchgeführt ?
Die Kurse werden in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Hof, Bayreuth, Bamberg und Erlangen durchgeführt. Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.


Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.



 

 

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