Weitere Informationen zum Lehrgang "Bilanzierung nach IAS / IFRS"


Wer kann an diesem Lehrgang teilnehmen ?
Dieser Lehrgang ist für die Mitarbeiter aus dem betrieblichen Finanz-/Steuer- und Rechnungs­wesen sowie Mitarbeiter aus Steuer- und Wirt­schaftsprüfungskanzleien. Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse in der Bilanzierung nach deutschem Handels- und Steuerrecht.

Warum sollte ich diesen Lehrgang machen ?
Das Rechnungswesen unterliegt ständigen Ver­änderungen. Die Globalisierung und Internatio­nalisierung des Wirtschaftslebens hat dazu ge­führt, dass Unternehmen in der Rechnungsle­gung internationale Anforderungen berücksich­tigen müssen. Börsennotierte Unternehmen sind nach einer EU-Verordnung ab 2005 verpflichtet, ihre Abschlüsse nach International Accounting Standards - IAS (zukünftig: IFRS - International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Es ist davon auszugehen, dass der Bankenbereich, um die Abschlusszahlen für die Kreditvergabe vergleichen zu können, zukünftig auch von nicht börsennotierten kleineren und mittleren Unter­nehmen einen entsprechenden IAS/IFRS-Jah­resabschluss fordern wird. Nur bei gleichen Bilanzierungsgrundlagen können die Kreditinsti­tute den notwendigen Branchenvergleich beim Rating sinnvoll durchführen. In einigen Publika­tionen ist auch in letzter Zeit darauf hingewiesen worden, dass kaum ein Unternehmen bzw. eine Steuerberatungskanzlei weiterhin nur die deut­schen Regelungen anwenden kann. Das Han­delsblatt schreibt: “Die internationalen Regeln werden sich durchsetzen. Hierfür sorgen schon Banken und Ratingagenturen, die Wert auf Zahlen legen, die nach den IFRS ermittelt werden“. In der vom NWB-Verlag herausgege­benen Fachzeitschrift „Steuern und Bilanz“ kann man lesen: “Für Kreditinstitute ergibt sich bei einer generellen Anwendung der IFRS die Möglichkeit der Vereinheitlichung von Ratingverfahren und da­mit einhergehend auch eine höhere Informations­dichte im Rahmen von Branchenvergleichen, die für die Kreditentscheidungen und für die Beurtei­lung von Unternehmen unerlässlich sind“. In einer anderen Ausgabe der gleichen Zeitschrift steht: „Aus Kostengründen werden die Banken auf Dauer keine unterschiedlichen Bilanzierungen ihrer Kunden akzeptieren, sondern voraussichtlich den HGB-Abschluss in gewisser Weise diskriminieren. Damit entsteht auch bei Einzelunternehmen nicht nur das Bedürfnis, sondern sogar der Druck, ihre Rechnungslegung auf IFRS umzustellen“. Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 07.01.2003 (Aktenzeichen C-306/99) entschieden, dass bei Zweifelsfragen im nationalen Handels- und Steuerbilanzrecht die IAS/IFRS zu berücksichtigen sind. In vielen Fällen gehen die internationalen Regelungen aber völlig andere Wege als das deutsche Bilanzierungsrecht.

Was „bringt“ dieser Lehrgang für die Praxis ?
Viele andere Lehrgangsanbieter geben in ver­gleichbaren Kursen und Seminaren lediglich einen theoretischen Einblick und Überblick. In unserem Lehrgang wird ausführlich die tatsächliche Umset­zung der IAS/IFRS-Vorschriften auf Praxisfälle vermittelt, insbesondere wird auf die erstmalige Anwendung eingegangen. Der Unterricht umfasst alle wesentlichen Wissensgebiete, um in der inter­nationalen Rechnungslegung tätig zu werden und internationale Bilanzierungssysteme verstehen, vergleichen und anwenden zu können. Bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS werden, wie inzwi­schen im gesamten Wirtschaftsleben üblich, auch englische Fachbegriffe verwendet. Damit unsere Lehrgangsteilnehmer auch auf diesem Gebiet Kompetenz zeigen können, haben wir eine spezielle Audio-CD mit Begleitmaterial ent­wickelt, die zu Beginn des Lehrgangs ausge­händigt wird. Die Kosten dafür sind bereits im Lehrgangsentgelt enthalten.

Sichert dieser Lehrgang meine berufliche Zukunft ?
Fundierte Kenntnisse über die Unterschiede bei der Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS sind, wie bereits dargestellt, notwendig und mehr denn je gefragt. Für die Unternehmen und die Spezialisten im Rechnungswesen ergeben sich somit gravierende neue Heraus­forderungen. Diese objektiven Erfordernisse zeigen sich schon heute in der steigenden Nachfrage nach international ausgerichtetem Personal. Auch in den nächsten Jahren wird der Bedarf an Mitarbeitern, die die „Sprache“ der internationalen Bilanzierungssysteme be­herrschen, enorm ansteigen, sodass hervor­ragende Aufstiegschancen und Berufsaussich­ten bestehen.

Gibt es eine Prüfung ?
Am Ende dieses Lehrgangs wird keine Prüfung absolviert. Teilnehmer, die einen anerkannten Abschluss erwerben wollen, müssen unseren Lehrgang zum internationalen Bilanzbuch­halter mit IHK-Prüfung absolvieren.

Verfügt die Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How ?
Der Lehrgang wird in Kooperation gemeinsam von der „Euro Education Carrière Gesellschaft für Unternehmensberatung und Schulung mbH“ und der „Euro Education IHR-ZIEL.DE Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“ aus­gerichtet. Beide Bildungsträger haben jahre­lange Erfahrung in der Ausbildung von Bilanz­buchhaltern, Steuerfachwirten und Steuerbera­tern. Außerdem wird für den Unterricht ein eingespieltes und erfahrenes Dozententeam eingesetzt. Das Team besteht u. a. aus Herrn Pede, Frau Loos und Frau Dr. Schaller.

Wie hoch sind die Kosten ?
Das Lehrgangsentgelt ist abhängig vom Lehrgangsstandort und kann in Raten entrichtet werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die erforderlichen Gesetzestexte und Lehrbücher anzuschaffen.

Wo wird der Lehrgang durchgeführt ?
Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Chemnitz durchgeführt. Weitere Standorte sind z. Zt. in Planung.

Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfü­gung, zuständig sind für diese Lehrgänge Frau Körner und Frau Pede, die Sie unter den Rufnummern 0371-63 13 76 und 09194-79 59 669 erreichen können.



 

 but_zurbut_mail