Wer kann an diesem
Lehrgang teilnehmen ?
Dieser Lehrgang ist für die
Mitarbeiter aus dem betrieblichen Finanz-/Steuer- und Rechnungswesen
sowie Mitarbeiter aus Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.
Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse in der Bilanzierung nach
deutschem Handels- und Steuerrecht.
Warum sollte ich
diesen Lehrgang machen ?
Das Rechnungswesen unterliegt
ständigen Veränderungen. Die Globalisierung und
Internationalisierung des Wirtschaftslebens hat dazu geführt,
dass Unternehmen in der Rechnungslegung internationale
Anforderungen berücksichtigen müssen. Börsennotierte
Unternehmen sind nach einer EU-Verordnung ab 2005 verpflichtet, ihre
Abschlüsse nach International Accounting Standards - IAS
(zukünftig: IFRS - International Financial Reporting Standards)
aufzustellen. Es ist davon auszugehen, dass der Bankenbereich, um die
Abschlusszahlen für die Kreditvergabe vergleichen zu können,
zukünftig auch von nicht börsennotierten kleineren
und mittleren Unternehmen einen entsprechenden
IAS/IFRS-Jahresabschluss fordern wird. Nur bei gleichen
Bilanzierungsgrundlagen können die Kreditinstitute den
notwendigen Branchenvergleich beim Rating sinnvoll durchführen.
In einigen Publikationen ist auch in letzter Zeit darauf
hingewiesen worden, dass kaum ein Unternehmen bzw. eine
Steuerberatungskanzlei weiterhin nur die deutschen Regelungen
anwenden kann. Das Handelsblatt schreibt: “Die
internationalen Regeln werden sich durchsetzen. Hierfür sorgen
schon Banken und Ratingagenturen, die Wert auf Zahlen legen, die nach
den IFRS ermittelt werden“. In der vom NWB-Verlag
herausgegebenen Fachzeitschrift „Steuern und Bilanz“
kann man lesen: “Für Kreditinstitute ergibt sich bei einer
generellen Anwendung der IFRS die Möglichkeit der
Vereinheitlichung von Ratingverfahren und damit einhergehend
auch eine höhere Informationsdichte im Rahmen von
Branchenvergleichen, die für die
Kreditentscheidungen und für die Beurteilung von
Unternehmen unerlässlich sind“. In einer anderen Ausgabe
der gleichen Zeitschrift steht: „Aus Kostengründen werden
die Banken auf Dauer keine unterschiedlichen Bilanzierungen ihrer
Kunden akzeptieren, sondern voraussichtlich den HGB-Abschluss in
gewisser Weise diskriminieren. Damit entsteht auch
bei Einzelunternehmen nicht nur das Bedürfnis, sondern
sogar der Druck, ihre Rechnungslegung auf IFRS umzustellen“.
Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil
vom 07.01.2003 (Aktenzeichen C-306/99) entschieden, dass bei
Zweifelsfragen im nationalen Handels- und Steuerbilanzrecht die
IAS/IFRS zu berücksichtigen sind.
In vielen Fällen gehen die internationalen Regelungen aber
völlig andere Wege als das deutsche Bilanzierungsrecht.
Was „bringt“
dieser Lehrgang für die Praxis ?
Viele andere
Lehrgangsanbieter geben in vergleichbaren Kursen und Seminaren
lediglich einen theoretischen Einblick und Überblick. In unserem
Lehrgang wird ausführlich die
tatsächliche Umsetzung der IAS/IFRS-Vorschriften auf
Praxisfälle vermittelt, insbesondere wird auf die erstmalige
Anwendung eingegangen. Der Unterricht umfasst alle wesentlichen
Wissensgebiete, um in der internationalen Rechnungslegung tätig
zu werden und internationale Bilanzierungssysteme verstehen,
vergleichen und anwenden zu können.
Bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS werden, wie inzwischen im
gesamten Wirtschaftsleben üblich, auch englische Fachbegriffe
verwendet. Damit unsere Lehrgangsteilnehmer auch auf diesem Gebiet
Kompetenz zeigen können, haben wir eine spezielle Audio-CD
mit Begleitmaterial entwickelt, die zu Beginn des
Lehrgangs ausgehändigt wird. Die Kosten dafür sind
bereits im Lehrgangsentgelt enthalten.
Sichert dieser
Lehrgang meine berufliche Zukunft ?
Fundierte Kenntnisse über
die Unterschiede bei der Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS sind, wie
bereits dargestellt, notwendig und mehr denn je gefragt. Für die
Unternehmen und die Spezialisten im Rechnungswesen ergeben sich somit
gravierende neue Herausforderungen. Diese objektiven
Erfordernisse zeigen sich schon heute in der steigenden Nachfrage
nach international ausgerichtetem Personal. Auch in den nächsten
Jahren wird der Bedarf an Mitarbeitern, die die „Sprache“
der internationalen Bilanzierungssysteme beherrschen, enorm
ansteigen, sodass hervorragende
Aufstiegschancen und Berufsaussichten bestehen.
Gibt es eine Prüfung
?
Am Ende dieses Lehrgangs wird keine
Prüfung absolviert. Teilnehmer, die einen anerkannten
Abschluss erwerben wollen, müssen unseren Lehrgang zum
internationalen Bilanzbuchhalter mit IHK-Prüfung
absolvieren.
Verfügt
die Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How
?
Der Lehrgang wird in Kooperation gemeinsam von der „Euro
Education Carrière Gesellschaft für Unternehmensberatung
und Schulung mbH“ und der „Euro Education IHR-ZIEL.DE
Verlags- und Bildungsgesellschaft mbH“ ausgerichtet. Beide
Bildungsträger haben jahrelange Erfahrung in der Ausbildung
von Bilanzbuchhaltern, Steuerfachwirten und Steuerberatern.
Außerdem wird für den Unterricht ein eingespieltes
und erfahrenes Dozententeam eingesetzt. Das Team besteht
u. a. aus Herrn Pede, Frau Loos und Frau Dr. Schaller.
Wie
hoch sind die Kosten ?
Das Lehrgangsentgelt ist abhängig
vom Lehrgangsstandort und kann in Raten entrichtet werden. Darüber
hinaus ist es notwendig, die erforderlichen Gesetzestexte und
Lehrbücher anzuschaffen.
Wo
wird der Lehrgang durchgeführt ?
Der Lehrgang wird
berufsbegleitend in Chemnitz durchgeführt. Weitere Standorte
sind z. Zt. in Planung.
Wer
erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während
der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur
Verfügung, zuständig sind für diese Lehrgänge
Frau Körner und Frau Pede, die Sie unter den
Rufnummern 0371-63 13 76 und 09194-79 59 669
erreichen können.