Weitere Informationen zum Lehrgang:
"Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau"
Aufstiegsfortbildungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer


  Warum sollte ich mich für den Lehrgang Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau entscheiden?
Motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage für den Erfolg eines jeden Unternehmens. Um dies zu gewährleisten bedarf es Spezialisten, die die Personalarbeit professionell beherrschen. Der Erwerb dieses Know-hows wird Ihnen in unserem bundeseinheitlich anerkannten Aufstiegsfortbildungslehrgang vermittelt. Er befähigt die Teilnehmer dazu Personalfragen und personalpolitische Entscheidungen, im Sinne des Unternehmens, selbständig zu bearbeiten, um - und durchzusetzen.

  Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 2 der Rechtsverordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Personalfachkauffmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau dienlich sind. Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 Wann findet der Unterricht statt ?
Der Unterricht wird berufsbegleitend durchgeführt. Die genauen Termine können Sie bei uns erfragen.

 Wie und wann wird die Prüfung abgelegt ?
Die bundeseinheitliche Prüfung, die zentral in Bonn erstellt wird und vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegen ist, gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

Die Prüfung besteht aus 4 schriftlichen Arbeiten (o.g. Handlungsbreiche) und einer mündlichen Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.

 Verfügen Sie als Bildungseinrichtung auch über das entsprechende Know-How ?
Dieser Lehrgang wird von einem lehr- und prüfungserfahrenen, "eingespielten" Dozententeam durchgeführt.

 Wie hoch sind die Kosten?
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass für eine sorgfältige Vorbereitung ca. 300 Unterrichtsstunden notwendig sind. Die an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu entrichtende Prüfungsgebühr ist darin nicht enthalten. Darüber hinaus ist es notwendig, die erforderlichen Lehrbücher und Gesetzestexte anzuschaffen.

 Gibt es eine Förderungsmöglichkeit ?
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder- Eignungverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. Gern beraten wir Sie zu Details sowie zur eventuell notwendigen Ablegung der Ausbilder- Eignungsprüfung. Sollten Sie diese Prüfung noch benötigen, so ist der Kurs über das sog. "Meister-Bafög" förderfähig. Informationen dazu können Sie hier oder von uns erhalten.

 Wo wird der Kurs durchgeführt ?
Der Kurs wird in Chemnitz duchgeführt. Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.

 Wer erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte zur Verfügung.


 

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