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Informationen zum Lehrgang:
"Geprüfter
Personalfachkaufmann / Geprüfte
Personalfachkauffrau"
Aufstiegsfortbildungsabschluss vor der
Industrie- und Handelskammer
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Warum sollte ich mich
für den Lehrgang Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte
Personalfachkauffrau entscheiden?
Motivierte Mitarbeiter sind
die Grundlage für den Erfolg eines jeden Unternehmens. Um dies
zu gewährleisten bedarf es Spezialisten, die die Personalarbeit
professionell beherrschen. Der Erwerb dieses Know-hows wird Ihnen in
unserem bundeseinheitlich anerkannten Aufstiegsfortbildungslehrgang
vermittelt. Er befähigt die Teilnehmer dazu Personalfragen und
personalpolitische Entscheidungen, im Sinne des Unternehmens,
selbständig zu bearbeiten, um - und durchzusetzen. -
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Welche
Zulassungsvoraussetzungen gibt es ?
Um an der Prüfung
teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sein. Nach § 2 der Rechtsverordnung ist zur Prüfung
zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in
einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens
fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss
durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen
Fortbildung zum Geprüften Personalfachkauffmann/ Geprüfte
Personalfachkauffrau dienlich sind. Zugelassen werden kann auch, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die
die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Wann
findet der Unterricht statt ?
Der Unterricht wird
berufsbegleitend durchgeführt. Die genauen Termine können
Sie bei uns erfragen.
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Wie
und wann wird die Prüfung abgelegt ?
Die
bundeseinheitliche Prüfung, die zentral in Bonn erstellt wird
und vor der örtlich zuständigen Industrie- und
Handelskammer abzulegen ist, gliedert sich in folgende
Handlungsbereiche:
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Personalarbeit
organisieren und durchführen,
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Personalarbeit
auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
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Personalplanung,
-marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
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Personal-
und Organisationentwicklung steuern.
Die
Prüfung besteht aus 4 schriftlichen Arbeiten (o.g.
Handlungsbreiche) und einer mündlichen Prüfung in Form
eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.
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Verfügen
Sie als Bildungseinrichtung auch über das entsprechende
Know-How ?
Dieser Lehrgang wird von einem lehr-
und prüfungserfahrenen, "eingespielten" Dozententeam
durchgeführt.
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Wie
hoch sind die Kosten?
Unsere jahrelange Erfahrung hat
gezeigt, dass für eine sorgfältige Vorbereitung ca. 300
Unterrichtsstunden notwendig sind. Die an die örtlich
zuständige Industrie- und Handelskammer zu entrichtende
Prüfungsgebühr ist darin nicht enthalten. Darüber
hinaus ist es notwendig, die erforderlichen Lehrbücher und
Gesetzestexte anzuschaffen.
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Gibt
es eine Förderungsmöglichkeit ?
Bis zum Ablegen der
letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach
Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder- Eignungverordnung oder
aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn
die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß §
3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu
erbringen. Gern beraten wir Sie zu Details sowie zur eventuell
notwendigen Ablegung der Ausbilder- Eignungsprüfung. Sollten
Sie diese Prüfung noch benötigen, so ist der Kurs über
das sog. "Meister-Bafög" förderfähig.
Informationen dazu können Sie hier
oder von uns erhalten.
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Wo
wird der Kurs durchgeführt ?
Der Kurs wird in Chemnitz
duchgeführt. Weitere Lehrgangsstandorte sind geplant.
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Wer
erteilt weitere Auskunft ?
Wir stehen jederzeit während
der üblichen Bürozeiten für weitere Auskünfte
zur Verfügung.
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